Unter den Begriff der Bagatellschäden werden sämtliche Unfallschäden gefasst, die nicht über die Kostengrenze von rund 700 Euro hinausgehen. Die Erstellung eines Gutachtens ist in diesen Fällen in der Regel nicht nötig.

Liegt die Höhe des Schadens am Fahrzeug jedoch oberhalb dieser Grenze, wird durch die Versicherungen in der Regel ein eigener Kfz-Sachverständiger eingeschaltet. Dann ist es für den Unfallbeteiligten in vielen Fällen jedoch sinnvoll, ein professionelles Unfallgutachten in Eigenregie zu beauftragen, beispielsweise durch den Auto-Gutachter aus Düsseldorf, denn oft fällt der Schadenumfang, der durch den Gutachter der Versicherung ermittelt wird, geringer aus als der Schaden, der tatsächlich am Fahrzeug vorliegt.



Das Unfallgutachten

Mit der Schadenshöhe wird grundsätzlich der Schaden bezeichnet, der im Zuge eines Unfalls am Fahrzeug entstanden ist. Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, kann diese Schadenshöhe jedoch auch die Kosten umfassen, die in der weiteren Folge im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen entstanden sind.

Wird ein professionelles Unfallgutachten angefertigt, enthält dieses stets die Restwertermittlung oder die eventuelle Wertminderung, die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und die Kosten für die Reparatur des Schadens.

Falls ein Leihwagen nötig wird oder der Ausfall des Fahrzeugs auf anderen Wegen geltend gemacht werden soll, müssen diese Kosten durch die Versicherung des Unfallgegners ebenfalls gemäß dem Gutachten übernommen werden.

Die Ermittlung der Schadenshöhe

Bei einem Unfall geht von der professionellen Ermittlung der Höhe des entstandenen Schadens eine große Wichtigkeit aus. Eine große Hilfe stellt dabei das Kfz-Gutachten dar, da nur ausgebildete Sachverständige die nötige Fachkenntnis und Kompetenz für die Einschätzung der tatsächlichen Schadenhöhe mitbringen.

Anders sieht dies in der Regel bei einem Kostenvoranschlag aus, der von einer Kfz-Werkstatt erstellt wird, denn durch den Sachverständigen werden viele weitere Faktoren für die Ermittlung der Schadenshöhe einbezogen. Diese beziehen sich dann nicht nur auf den Austausch der defekten Bauteile und den sichtbaren Schaden.

Sollte die gegnerische Versicherungen einen Gutachter beauftragen, verläuft die Ermittlung der Schadenhöhe in vielen Fällen jedoch kaum objektiv, sodass die Erstattung der Kosten zu Ungunsten des Unfallopfers ausfallen kann. Geschädigten steht nach einem Verkehrsunfall allerdings grundsätzlich das Recht zu, die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters vorzunehmen – dies gilt auch, wenn von der Versicherung bereits ein Gutachten beauftragt wurde. Die Kosten für die Erstellung des zusätzlichen Gutachtens können der Versicherung des Unfallgegners ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Unfallgutachten und Schadenshöhe

Ob sich eine Reparatur hinsichtlich der entstehenden Kosten als wirtschaftlich zeigt, lässt sich anhand der ermittelten Schadenshöhe schnell feststellen. Daher stellt das professionelle Kfz-Gutachten eine wichtige Basis dar, um zu beurteilen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder sich eine Reparatur noch lohnt.

Bei Schäden, die der Versicherung gemeldet werden und die unterhalb von 1.000 Euro liegen, wird in einigen Fällen auf die Erstellung eines Gutachtens verzichtet. Andere Versicherungen bestehen dagegen jedoch stets auf ein Gutachten, sobald die Bagatellgrenze überschritten wird.

Da es ein offenes Geheimnis darstellt, dass Versicherungen dazu neigen, alles dafür zu tun, lediglich die nötige Mindestsumme zahlen zu müssen, ist es grundsätzlich immer sinnvoll, ein eigenes Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben. Dies gilt auch, wenn an dem Fahrzeug auf den ersten Blick lediglich ein kleiner Blechschaden vorhanden ist. Der Aufprall kann schließlich dennoch schwere technische Defekte nach sich gezogen haben, die im weiteren Verlauf hohe Kosten verursachen.

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