Hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, können für die Instandsetzung des verunfallten Fahrzeuges oder vielleicht sogar für eine vollständige Neuanschaffung sehr hohe Kosten anfallen. Aufkommen muss für diese der Unfallgegner beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung.
Allerdings lässt sich in vielen Fällen nicht eindeutig feststellen, wie hoch die Kosten für die notwendigen Reparaturen ausfallen und welche Partei die Schuld an dem Unfall trägt. Dann wird es nötig, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen, wie etwa dem Kfz-Sachverständigenbüro reinert-kollegen.de. Ein kompetenter Kfz-Gutachter ist in der Lage, die Bestimmung der exakten Schadenshöhe vorzunehmen.
Jedoch fallen natürlich auch Kosten für die Dienstleistungen des Gutachters an. Es stellt sich somit die Frage, wer für diese aufkommt. Der folgende Artikel erklärt, wie hoch die Kosten für die Dienste eines Kfz-Sachverständigen ausfallen und welche Partei diese zu tragen hat.
Allerdings lässt sich in vielen Fällen nicht eindeutig feststellen, wie hoch die Kosten für die notwendigen Reparaturen ausfallen und welche Partei die Schuld an dem Unfall trägt. Dann wird es nötig, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen, wie etwa dem Kfz-Sachverständigenbüro reinert-kollegen.de. Ein kompetenter Kfz-Gutachter ist in der Lage, die Bestimmung der exakten Schadenshöhe vorzunehmen.
Jedoch fallen natürlich auch Kosten für die Dienstleistungen des Gutachters an. Es stellt sich somit die Frage, wer für diese aufkommt. Der folgende Artikel erklärt, wie hoch die Kosten für die Dienste eines Kfz-Sachverständigen ausfallen und welche Partei diese zu tragen hat.
Gutachterkosten – Wer kommt für diese auf?
In der Regel richten sich die Kosten, die für ein Kfz-Gutachten entstehen, nach der Höhe des Schadens. Unüblich sind dagegen pauschale Beträge, unter Umständen können diese jedoch ebenfalls festgelegt werden.
Die Gutachterkosten übernimmt in den meisten Fällen die Versicherung des Unfallgegners. Jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn die Bagatellgrenze durch die Schadenssumme überschritten wird. Die Anfertigung eines umfangreichen Unfallgutachtens ist somit bei kleinen Schäden nicht unbedingt nötig.
Wird an dem eigenen Fahrzeug ein Schaden aus eigener Schuld verursacht, wird der Sachverständige in der Regel durch die Versicherung beauftragt. Bei einer vorliegenden Vollkaskoversicherung kommt diese dann ebenfalls für die Kosten auf.
Die Gutachterkosten übernimmt in den meisten Fällen die Versicherung des Unfallgegners. Jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn die Bagatellgrenze durch die Schadenssumme überschritten wird. Die Anfertigung eines umfangreichen Unfallgutachtens ist somit bei kleinen Schäden nicht unbedingt nötig.
Wird an dem eigenen Fahrzeug ein Schaden aus eigener Schuld verursacht, wird der Sachverständige in der Regel durch die Versicherung beauftragt. Bei einer vorliegenden Vollkaskoversicherung kommt diese dann ebenfalls für die Kosten auf.
Die Kosten für den Gutachter
Kommt es zu einem Unfall, gibt es zwei verschiedene Arten von Gutachtern, deren Dienste relevant werden können und die verschiedene Gebühren berechnen.
Die Unfallrekonstruktion wird von einem sogenannten Unfallanalytiker übernommen, welcher anhand der Spuren am Unfallort und den Schäden am Fahrzeug den Unfallhergang präzise beschreiben kann. So lässt sich mithilfe von speziellen Softwareprogrammen herausfinden, welche Partei am Unfall die Schuld trägt. Die Gebühren, die der Unfallanalytiker erhebt, sind abhängig davon, wie komplex sich der Unfall gestaltet hat. In der Regel betragen die Kosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Die Schadenshöhe an einem Unfallfahrzeug wird dagegen durch einen Kfz-Gutachter bestimmt. Mithilfe der Errechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten lässt sich bewerten, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden des Fahrzeugs vorliegt und sich die Reparatur somit teurer als eine Neuanschaffung gestalten würde. Wie hoch die Rechnung des Kfz-Gutachters ausfällt, hängt von der Schadenskomplexität ab, oft liegt sie jedoch bei einigen hundert Euro.
Die Unfallrekonstruktion wird von einem sogenannten Unfallanalytiker übernommen, welcher anhand der Spuren am Unfallort und den Schäden am Fahrzeug den Unfallhergang präzise beschreiben kann. So lässt sich mithilfe von speziellen Softwareprogrammen herausfinden, welche Partei am Unfall die Schuld trägt. Die Gebühren, die der Unfallanalytiker erhebt, sind abhängig davon, wie komplex sich der Unfall gestaltet hat. In der Regel betragen die Kosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Die Schadenshöhe an einem Unfallfahrzeug wird dagegen durch einen Kfz-Gutachter bestimmt. Mithilfe der Errechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten lässt sich bewerten, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden des Fahrzeugs vorliegt und sich die Reparatur somit teurer als eine Neuanschaffung gestalten würde. Wie hoch die Rechnung des Kfz-Gutachters ausfällt, hängt von der Schadenskomplexität ab, oft liegt sie jedoch bei einigen hundert Euro.
Recht auf eigenen Gutachter
Der Großteil der Kosten, die durch einen Unfall anfallen, wie etwa die Prozesskosten und der Schadensersatz, wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beglichen.
In der Zivilprozessordnung ist festgelegt, dass die Partei sämtliche Kosten eines Rechtsstreites übernehmen muss, welche den Prozess um den Schadensersatz verloren hat. Zu diesen Kosten zählen auch die Kosten für den Gutachter.
Diese Regelung trifft auch zu, wenn durch die Versicherung des Verursachers des Unfalls bereits eigenständig ein Kfz-Gutachter beauftragt wurde, denn Geschädigten steht immer das Recht zu, zusätzlich einen eigenen Gutachter zu engagieren. Die unterlegene Seite muss für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
Bilderquelle: (CC0 Creative Commons)
pixabay.com © Tumisu
In der Zivilprozessordnung ist festgelegt, dass die Partei sämtliche Kosten eines Rechtsstreites übernehmen muss, welche den Prozess um den Schadensersatz verloren hat. Zu diesen Kosten zählen auch die Kosten für den Gutachter.
Diese Regelung trifft auch zu, wenn durch die Versicherung des Verursachers des Unfalls bereits eigenständig ein Kfz-Gutachter beauftragt wurde, denn Geschädigten steht immer das Recht zu, zusätzlich einen eigenen Gutachter zu engagieren. Die unterlegene Seite muss für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
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