Ein Autounfall ist in jedem Fall ein absolut ärgerliches Ereignis. Auch wenn glücklicherweise niemand verletzt wurde, gibt es nach dem Unfall einige Formalitäten, die erledigt werden müssen. Allerdings kann man hier schnell einmal den Überblick verlieren, da es so viel zu erledigen gibt. Aus diesem Grund geht es im folgenden Ratgeber darum, was nach einem Autounfall zu tun ist und welche Tipps man sich zu Herzen nehmen sollte. Hält man sich daran, behält man stets den Überblick und alles geht so reibungslos wie nur möglich vonstatten.
Was macht man direkt nach dem Unfall?
Wenn es erstmal "gekracht" hat, sitzt der Schock nicht selten tief. Umso wichtiger ist es allerdings, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich auf die erforderlichen Maßnahmen zu fokussieren. Zunächst sollte man sich um die Sicherung der Unfallstelle kümmern. Hierfür schaltet man den Warnblinker ein und stellt in 50 bis 100 Metern Entfernung das Warndreieck auf. Da es so oder so verpflichtend ist, eine Warnweste im Auto zu haben, sollte man diese auch tragen, um gut von anderen Autofahrern gesehen zu werden.
Anschließend kümmert man sich um die Beweisaufnahme. Hierfür fotografiert man die Unfallstelle, den Schaden und nimmt die Personalien von eventuellen Zeugen auf. Dann tauscht man die Personalien mit dem Unfallgegner aus.
Anschließend kümmert man sich um die Beweisaufnahme. Hierfür fotografiert man die Unfallstelle, den Schaden und nimmt die Personalien von eventuellen Zeugen auf. Dann tauscht man die Personalien mit dem Unfallgegner aus.
Muss der Schaden am Fahrzeug repariert werden?
Hier kann man selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug geschieht. Wenn man auf eine Reparatur verzichten oder sich selbst um den Schaden kümmern möchte, kann man dennoch mit der generischen Versicherung abrechnen. Hierbei lässt man die Kosten von einer Werkstatt oder einem Gutachter berechnen und bekommt diese von der Versicherung ausbezahlt. Hierbei hat man als Geschädigter freie Gutachterwahl. Wenn man beispielsweise ein Unfallgutachten in Berlin benötigt, kann man frei darüber entscheiden, welcher Gutachter das Gutachten abnimmt.
Wann muss man die Polizei rufen?
Die Polizei sollte man dann rufen, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt, und wenn Miet- oder Firmenwagen beschädigt wurden. Darüber hinaus sollte die Polizei logischerweise auch dann gerufen werden, wenn es Verletzte gibt. Auch wenn es zum Streit mit dem Unfallgegner oder zur Unfallflucht des Gegners kommt, kann die Polizei helfen. Bei der Klärung, wer für den Schaden aufkommt, hilft die Polizei allerdings nicht. Es geht nur um Verstöße gegen Verkehrsregeln und eventuelle Straftaten. Zusätzlich sollte man sich auch nie selbst belasten.
Wer räumt die Teile und Scherben weg? Und wohin mit dem Auto?
Der Transport des Fahrzeugs, sofern es denn abgeschleppt werden muss, wird von der gegnerischen Versicherung übernommen - allerdings nur bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. Wenn Teile oder Scherben auf der Straße liegen, muss man diese selbst wegräumen. Nur bei schweren Unfällen wird das von der Feuerwehr übernommen.
Darf man sich einen Mietwagen nehmen?
Während das Auto in der Werkstatt ist, darf man sich einen Mietwagen nehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man ihn ausreichend nutzt - mindestens 20 Kilometer pro Tag. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich immer eine Fahrzeugklasse unter dem eigenen Fahrzeug auszusuchen. Wenn man also zum Beispiel einen Golf fährt, sollte man sich einen Polo als Mietwagen nehmen. Dadurch lässt es sich vermeiden, dass es zu Abzügen kommt.
Bilderquelle: (CC0 Creative Commons)
pixabay.com © geralt
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