Im Rahmen eines Wunschkennzeichens ist es möglich, bei der Zulassungsstelle selbst zu entscheiden, welche Kombination aus Buchstaben und Zahlen auf dem Nummernschild zu sehen sein sollen – allerdings nur, falls die Kombination noch nicht von einem anderen Fahrzeughalter genutzt wird.
Sollte die Kennzeichen-Kombination nicht als wichtig erachtet werden, wird eine beliebige Zahlen- und Buchstabenkombination durch die Behörde zugewiesen. Die offizielle Bezeichnung für die Buchstaben und Zahlen, die nach dem Ortskürzel des jeweiligen Landkreises auf dem Kennzeichen folgen, lautet im Übrigen Erkennungsnummer.
Sollte die Kennzeichen-Kombination nicht als wichtig erachtet werden, wird eine beliebige Zahlen- und Buchstabenkombination durch die Behörde zugewiesen. Die offizielle Bezeichnung für die Buchstaben und Zahlen, die nach dem Ortskürzel des jeweiligen Landkreises auf dem Kennzeichen folgen, lautet im Übrigen Erkennungsnummer.
Prüfung der Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens
Mittlerweile bieten nahezu alle deutschen Zulassungsstellen den praktischen Service an, dass die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens online geprüft werden kann. Sollte sich dabei ergeben, dass das jeweilige Wunschkennzeichen verfügbar ist, ist ebenfalls gleich der Abschluss einer Reservierung möglich. Dazu ist dann der entsprechende Button anzuwählen und es findet eine Weiterleitung zu der Reservierungs-Seite statt.
Jedoch kann die Prüfung, ob das Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, nicht nur im Internet vorgenommen werden. Möglich ist diese auch direkt vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle. Über die Reservierung erfolgt bei beiden Varianten eine Bestätigung.
Es ist darüber hinaus jedoch auch ohne Probleme möglich, lediglich die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichen prüfen zu lassen, ohne dieses dann direkt im Anschluss zu reservieren. Eine Pflicht zur Reservierung nach der erfolgten Prüfung besteht demnach nicht.
Jedoch kann die Prüfung, ob das Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, nicht nur im Internet vorgenommen werden. Möglich ist diese auch direkt vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle. Über die Reservierung erfolgt bei beiden Varianten eine Bestätigung.
Es ist darüber hinaus jedoch auch ohne Probleme möglich, lediglich die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichen prüfen zu lassen, ohne dieses dann direkt im Anschluss zu reservieren. Eine Pflicht zur Reservierung nach der erfolgten Prüfung besteht demnach nicht.
Die Bestellung des Wunschkennzeichens
Sobald die Reservierung erfolgreich vorgenommen wurde, ist es möglich, dass gewählte Kennzeichen vor Ort bei einem Schildermacher erstellen zu lassen.
Im Internet sind jedoch ebenfalls zahlreiche Dienstleister zu finden, die es ermöglichen, deutschlandweit online Kennzeichen zu bestellen. Oft kann dabei von niedrigeren Preisen für die Kennzeichen profitiert werden.
Im Internet sind jedoch ebenfalls zahlreiche Dienstleister zu finden, die es ermöglichen, deutschlandweit online Kennzeichen zu bestellen. Oft kann dabei von niedrigeren Preisen für die Kennzeichen profitiert werden.
Die Kosten für die Reservierung des Kennzeichens
Umsonst ist das Reservieren des Wunschkennzeichens jedoch leider nicht möglich. Allgemein fallen für diesen praktischen Service Gebühren in Höhe von 2,60 Euro an.
Daneben wird jedoch auch eine weitere Gebühr für das Wunschkennzeichen beziehungsweise die gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen für das Erkennungszeichen selbst erhoben. Diese beträgt 10,20 Euro. Insgesamt betragen die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens bundesweit demnach 12,80 Euro. Der Betrag fällt nicht direkt im Zuge der Online-Reservierung an, sondern kann ausschließlich vor Ort bei der Zulassung bei der Behörde gezahlt werden.
Daneben wird jedoch auch eine weitere Gebühr für das Wunschkennzeichen beziehungsweise die gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen für das Erkennungszeichen selbst erhoben. Diese beträgt 10,20 Euro. Insgesamt betragen die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens bundesweit demnach 12,80 Euro. Der Betrag fällt nicht direkt im Zuge der Online-Reservierung an, sondern kann ausschließlich vor Ort bei der Zulassung bei der Behörde gezahlt werden.
Sind alle Wunschkennzeichen erlaubt?
Es gibt allerdings auch Kombinationen von Zahlen und Buchstaben, die nicht für das Wunschkennzeichen gewählt werden können. Diese werden auch als verbotene Kennzeichen bezeichnet. Unter ihnen sind etwa solche, die einen Bezug zu bekannten Nazi-Kürzeln aufweisen, wie zum Beispiel SS, SA, NS, HJ und KZ. Nicht gestattet sind außerdem Abkürzungen, welche auf Terrororganisationen verweisen, wie etwa IS.
Eine einheitliche Regelung zu diesem Thema existiert in Deutschland jedoch aktuell nicht. Abhängig ist die Entscheidung somit stets von dem jeweiligen Bundesland beziehungsweise der zuständigen Zulassungsbehörde.
Eine einheitliche Regelung zu diesem Thema existiert in Deutschland jedoch aktuell nicht. Abhängig ist die Entscheidung somit stets von dem jeweiligen Bundesland beziehungsweise der zuständigen Zulassungsbehörde.
Behalten der alten Kennzeichen
Sollten die alten Nummernschilder bei einem Wechsel des Fahrzeuges beibehalten werden wollen, ist im ersten Schritt eine Abmeldung des alten Fahrzeuges nötig.
Für eine gewisse Zeit findet automatisch eine Sperrung der jeweiligen Kennzeichen-Kombination statt. Entweder wird das neue Fahrzeug dann direkt auf dieses Kennzeichen zugelassen oder nach dem Ablauf der Sperre wird das alte Kennzeichen erneut als Wunschkennzeichen reserviert.
Bilderquelle: (CC0 Creative Commons)
pixabay.com © blickpixel
Für eine gewisse Zeit findet automatisch eine Sperrung der jeweiligen Kennzeichen-Kombination statt. Entweder wird das neue Fahrzeug dann direkt auf dieses Kennzeichen zugelassen oder nach dem Ablauf der Sperre wird das alte Kennzeichen erneut als Wunschkennzeichen reserviert.
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