Die Zahl der E-Autos in Deutschland ist im Laufe der vergangenen Jahre deutlich gestiegen. Wachsende Möglichkeiten am Markt veranlassen immer mehr Fahrer dazu, selbst den Umstieg zu wagen. Für sie rückt plötzlich das innovative E-Kennzeichen in greifbare Nähe. Doch was ist bei der Beantragung zu beachten? Und welche Vorteile sind damit verknüpft? Das sehen wir uns hier in diesem Artikel an.



Was ist das E-Kennzeichen?

Das Bundesverkehrsministerium hat sich einst dazu entschlossen, die elektrische Mobilität mit unterschiedlichen Maßnahmen attraktiver zu machen. Seit September 2015 haben Fahrer deshalb die Möglichkeit, bei Autos mit elektrischem oder Hybrid-Antrieb auf diese Variante zu wechseln. Entgegen der verbreiteten Meinung gibt es aber keine bestehende Pflicht, zu einem solchen Kennzeichen zu greifen. Gut erkennbar ist das E-Kennzeichen am Buchstaben E, der ganz rechts an die Ziffernkombination angeschlossen ist.

Ansonsten unterscheidet sich das E-Kennzeichen nicht von herkömmlichen Nummernschildern. Dort ist ganz normal die Kennung für Stadt bzw. Landkreis zu finden, so wie die nach persönlichen Vorstellungen formbare Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Eine Besonderheit besteht im Hinblick auf die Länge des Kennzeichens, denn durch das E fällt der Platz für eine Ziffer weg. Wer schon jetzt alle 8 Ziffern ausgenutzt hat, muss aus dem Grund das Kennzeichen etwas verkürzen.

Wie beantrage ich das E-Kennzeichen?

Wer sich ein E-Kennzeichen zuteilen lassen möchte, der folgt für den Zweck dem klassischen Weg der Zulassung, wie sie zum Beispiel für einen Oldtimer gilt. Neben Reisepass oder Personalausweis sind auch beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Für alle weiteren Schritte ist außerdem die eVB Nummer wichtig, die in diesen Tagen auch bequem im Internet beantragt werden kann. Weitere Infos zu diesem Vorhaben sind hier unter https://evbnummer.net zu finden.

Da nur eine ganz spezielle Gruppe von Fahrzeugen dazu berechtigt ist, das E-Kennzeichen zu erhalten, kann auch hier ein Nachweis verlangt werden. In dem Fall muss der Halter beweisen, dass die technischen Bedingungen des EmoG erfüllt sind. Sollte eine solche Bestätigung der Daten noch nicht vorliegen, bietet sich die Chance, diese ganz einfach direkt beim Hersteller zu beantragen.

Die Vorteile der Anmeldung

Im Elektromobilitätsgesetz ist außerdem geregelt, welche Vorteile dieses Kennzeichen für die Teilnehmer am Straßenverkehr mit sich bringt. Zum einen zählt dazu das kostenlose Parken. Zum anderen sind Durchfahrtsverbote teilweise aufgehoben und auch die Busspuren dürfen benutzt werden. Für diese Ausnahmen gilt jedoch, dass zunächst die Städte die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen haben.

Aktuell mangelt es in vielen deutschen Städten noch an einer verbindlichen Rechtsordnung für diese Ausnahmen. Dies liegt daran, dass Kommunen oftmals Angst vor einer Beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs haben. So bleiben viele der Vorteile, die sich die Fahrer wünschen, erst einmal auf der Strecke.

Weitere Besonderheiten

Die Umweltplakette rückt bei der Entscheidung für ein E-Kennzeichen ebenfalls in den Fokus. Obwohl viele Fahrer anderer Meinung sind, ist auch für den elektrischen Antrieb eine solche Plakette notwendig. Wichtig ist, dass das komplette Kennzeichen, inklusive des Buchstaben E, in die Plakette eingetragen wurde. Mit all diesen Regelungen bewegt sich Deutschland im Übrigen auf einem sehr innovativen Feld. Lediglich in Großbritannien wurde in der Vergangenheit schon eine ähnliche Regelung eingeführt, ansonsten handelt es sich hierbei eher um eine Ausnahme.

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