Viele Menschen befürchten, einen Unfallwagen nicht loszubekommen oder wissen nicht, welche Unfälle überhaupt angegeben werden müssen. Allerdings ist es gar nicht so schwer, wenn man die richtigen Tipps befolgt. Welche das sind, wird im Folgenden genauer ausgeführt.



Wann muss ein Auto als Unfallauto gekennzeichnet werden?

Grundsätzlich ist jedes Auto, das plötzlich beschädigt wurde, kein unfallfreies Fahrzeug mehr. Jedoch liegt hinsichtlich der Schäden am Fahrzeug eine Grauzone vor, wodurch nicht jedes beschädigte Auto als Unfallauto gekennzeichnet werden muss. Wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt, also nicht höher als 200 Euro, so muss das Fahrzeug unter Umständen nicht als Unfallwagen verkauft werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kratzer, Abplatzer und kleinere Beulen.

Was gilt es zu beachten, wenn man ein Unfallauto verkaufen möchte?

Wenn man einen Unfallwagen verkaufen möchte, ist vor allem der Kaufvertrag und die darin aufgeführten Schäden enorm wichtig. Generell gibt es fünf Tipps, die beachtet werden sollten.

1. Die Mängel im Kaufvertrag dokumentieren
Um auf der sicheren Seite zu sein und dem Käufer ebenfalls ein gutes Gefühl zu geben, sollte man sämtliche Schäden am Fahrzeug im Kaufvertrag festhalten.

2. Probefahrt anbieten
Nichts erweckt mehr Vertrauen als dem Käufer zu erlauben, das Fahrzeug selbst zu fahren. Die Probefahrt darf ruhig ausführlich sein, sodass sich der Käufer vom Fahrzeug überzeugen kann.

3. Haftungsausschluss
Darüber hinaus sollte die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Hierfür gibt es spezielle Musterverträge. Ebenfalls sollte nichts garantiert oder zugesagt werden.

4. Nach Händlern suchen
Wenn man keinen privaten Käufer für das Fahrzeug findet, kann man den Unfallwagen verkaufen, in Berlin gibt es dafür zum Beispiel viele Händler, die sogar darauf spezialisiert sind, Unfallautos zu kaufen und aufzubereiten. Hier lohnt es sich, Angebote zu vergleichen, um den besten Preis zu erhalten.

5. Belege und Gutachten
Wenn das Fahrzeug besonders umfangreich repariert wurde, sollten die entsprechenden Belege unbedingt vorgelegt werden, um dem Käufer mehr Sicherheit bieten zu können. Für noch mehr Vertrauen sorgen Gutachten von Experten wie zum Beispiel dem TÜV oder der Dekra.

Welcher Preis kann verlangt werden?

Bei reparierten Bagatellschäden kann durchaus ein kleiner Abschlag gewährt werden. Anders sieht es aus, wenn originale Teile am Auto ausgetauscht wurden. In diesem Fall muss man mit dem Preis weiter nach unten gehen. Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Reparaturen ist es aber nichtsdestotrotz möglich, einen fairen Preis für das Auto zu bekommen. Viele kaufen ein Unfallfahrzeug zur Überbrückung oder wenn gerade nicht viel Geld für ein neues Auto übrig ist. Wenn mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist und die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist, spricht auch nicht viel gegen den Kauf eines Unfallwagens.

Wenn Schäden verschwiegen werden

Auf keinen Fall sollte ein Unfallschaden verschwiegen werden. Abgesehen davon, dass es nicht sonderlich moralisch ist, kann der Käufer in diesem Fall den Kauf ggf. rückabwickeln, falls er die Mängel entdeckt. Auf dieses Recht der Rückabwicklung hat auch die eventuell vereinbarte Sachmängelhaftung keinen Einfluss.

Wertsteigerung: Aufbereitung des Unfallautos

Ein einfaches Mittel zur Wertsteigerung ist die Aufbereitung des Autos. Die Aufbereitung kann entweder in Eigenregie durchgeführt werden, oder aber an eine entsprechend spezialisierte Werkstatt abgegeben werden. Gerade bei der Motorreinigung sollte man doch eher einen Profi beauftragen.

Totalschaden - was nun?

Auch wenn sich im Falle eines Totalschadens die Entsorgung des Fahrzeugs anbietet, kann man doch noch etwas Geld bekommen, wenn man das Auto verkauft. So ist ein Verkauf ins Ausland, an Händler oder auch an Bastler möglich.

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