Für viele Autofahrer hat der persönliche Traumwagen andere Qualitäten als einen besonders geringen Kraftstoffverbrauch - Leistung und Hubraum fordern an der Tankstelle ihren Tribut. Mit der Umrüstung auf Autogas können die Betriebskosten wiederum erheblich gesenkt und das Fahrzeug der Wahl bezahlbar gemacht werden. Was sollte bei der Kfz-Versicherung beachtet werden?
Öko-Rabatte für die Gasanlage kaum lohnenswert
Schenkt man den Werbeversprechen einiger Versicherer Glauben, könnte sich nach der Autogas-Umrüstung gar ein Versicherungswechsel lohnen. Einige Anbieter haben nämlich spezielle Öko-Tarife im Programm, die Fahrzeuge mit LPG-Betrieb gegenüber Benzinern günstiger stellen. Eine Vergleichsrechnung offenbart in der Regel aber schnell, dass die Ersparnis nur marginal ist: Meist sind gegenüber derselben Motorisierung mit Benzinerbetrieb weniger als 10 Prozent Rabatt möglich. Ein umfassender Versicherungsvergleich zeigt aber, dass die Preisspanne zwischen dem preiswertesten und dem teuersten Anbieter gut 90 bis 100 Prozent betragen kann - bei gleichen Leistungen. Dass die Berechnung des Grundtarifs bedeutender ist, als eine mögliche Öko-Prämie, zeigt sich ganz bei der Gegenüberstellung der Beitragshöhen: Nicht alle Versicherer bieten einen solchen Öko-Rabatt an, können aber dennoch, wie die Allianz beweist, im Versicherungsvergleich durch günstige Policen überzeugen. Dass die Öko-Rabatte kaum lohnenswert sind, ist einfach zu begründen: Sie wirken sich für den Versicherer wirtschaftlich schlicht nicht aus. Unabhängig von der Umrüstung bleiben Schadensquote und Reparaturkosten an dem Fahrzeug gleich. Wird die Gasanlage beschädigt, erhöhen sich die Aufwendungen für die Instandsetzung gar noch.
Nach dem Umbau prüfen: Ist die Gasanlage mitversichert?
Dieser Aspekt wirft die interessante Frage auf, inwiefern die Gasanlage mitversichert ist. Hierbei gibt es durchaus Unterschiede: Einige Versicherer erwähnen eine Autogasanlage explizit im Kleingedruckten der Kaskopolice. Hier ist meist auch erwähnt, bis zu welcher Summe die Umrüstung mit abgedeckt ist. Andere schweigen sich darüber aus - und verzichten dann meist auch darauf, den Wert der Gasanlage in der Police mit abzudecken. Grundsätzlich sollte es aber möglich sein, den Umfang des Schutzes zu erweitern oder eine günstige Zusatzversicherung abzuschließen. Das gilt insbesondere für jene Fahrer, die lediglich über eine Teilkasko verfügen - hier die Gasanlage in keinem Fall eingeschlossen. Selbst wenn die Versicherung des Umbaus bereits in den Vertragsbedingungen Erwähnung findet, sollte die Versicherungsgesellschaft über die Maßnahme informiert werden. Dazu ist es ratsam, die Rechnung des beauftragen Fachbetriebes einzusenden. Ansonsten ist es durchaus möglich, dass die Versicherung die Zahlung im Falle eines Schadens verhindert. Außerdem wird gleichzeitig der Nachweis darüber erbracht, dass es sich um eine fachgerechte Montage handelt - nur dann kann im Schadensfall auch mit einer Zahlung gerechnet werden.