Das Thema Elektromobilität gehört zu den in den Medien meist diskutierten Fragen, wenn es um die Zukunft der individuellen Mobilität geht. Dagegen lässt die Verbreitung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit Hybridtechnik nach wie vor zu wünschen übrig. Die optimistischen Prognosen der Bundesregierung zur Verbreitung dieser umweltfreundlichen Fahrzeuge erscheinen angesichts der nach wie vor bescheidenen Verkaufszahlen zunehmend unrealistisch.

 

Elektrofahrzeuge in Firmenfuhrparks

Viele Firmenfuhrparks nutzen bisher nur in sehr geschränktem Maße Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Gegen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb wird noch immer eingewandt wird, dass diese aufgrund ihrer beschränkten Reichweite, der langen Aufladezeiten und des dünnen Netzes der Ladestationen sowie wegen des verwirrenden Systems der Ladestecker wenig alltagstauglich seien. Hybridfahrzeuge haben diese Nachteile nicht, da ihre Elektromotoren eine externe Aufladung nicht benötigen, weil ihr Akku mit der überschüssigen Leistung des Verbrennungsmotors und mit bei Bremsvorgängen und Bergabfahrten zurückgewonnener Energie aufgeladen wird. Hier steht einer Anschaffung meist der gegenüber einem konventionellen Modell der gleichen Baureihe 20 bis 30 % höhere Anschaffungspreis entgegen. Das Fuhrparkmanagement vieler Unternehmen macht daher seine Anschaffungsentscheidung vom Einsatzprofil und Fahrverhalten der vorgesehenen Nutzer des Fahrzeugs abhängig. So kann ein viel im Stadtverkehr und in bergigen Regionen eingesetztes Hybridfahrzeug günstigere Verbrauchswerte und damit Einspareffekte erzielen. Zusätzliche Sparanreize für Fuhrparkmanager stellen Tankkarten wie die Aral CardPlus dar, welche es Hybridwagen-Flotten europaweit ermöglicht bargeldlos an einem der größten Tankstellen-Netzwerke zu tanken. Durch die Verwendung solcher Tankkarten können zum Beispiel Maut- und Autobahngebühren gespart werden.

Die Vorbildfunktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres Programmes "Elektromobilität" das Ziel gesetzt, dass bis 2015 mindestens zehn Prozent aller neu angeschafften Dienstwagen mit umweltfreundlichen Motoren mit einem Schadstoffausstoß von weniger als 50 g/km Co2 ausgerüstet sein sollen. Dazu sind großzügigere Haushaltsansätze für die Anschaffung solcher Fahrzeuge vorgesehen. So dürfen für umweltfreundliche Fahrzeuge mit bis zu 70kW Motorleistung 23.500 Euro (statt 15.500 Euro) und für solche mit bis zu 150 kW 33.500 Euro (statt 28.900 Euro) aufgewandt werden. Allerdings ist festzustellen, dass von Fahrzeugen der Oberklasse, wie sie von der Bundeskanzlerin und den Bundesministern genutzt werden, kein Modell diesen Schadstoffgrenzwert einhält. Die Bundesministerien praktizieren den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge höchst unterschiedlich. Während das Bundesverkehrsministerium als Vorreiter bereits über 30 % aller neuen Dienstwagen als vollelektrische oder mit Hybridantrieb ausgestattete Fahrzeuge ordert und auch das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesumweltministerium eine Quote von jeweils ca. 20 % erreichen, haben das Forschungs- und das Justizministerium derzeit kein umweltfreundliches Fahrzeug mit Elektroantrieb im Fuhrpark. Das Forschungsministerium verweist allerdings auf einen bereits abgeschlossenen Leasingvertrag für ein Hybridmodell.