Bis 2020 sollen in Deutschland eine Millionen Elektroautos auf den Straßen verkehren. Eine unglaublich hohe Zahl, doch sie ist nicht unrealistisch. Viele Autofahrer spielen mit dem Gedanken, auf das umweltschonende Verkehrsmittel zurückzugreifen. Neben einigen Anschaffungskriterien spielt für sie jedoch eine weitere Frage eine zentrale Rolle: Wie muss ein Elektroauto versichert werden? Diese und weitere Fragen klärt dieser Artikel.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Jedes auf deutschen Straßen verkehrende Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Diese Regelung gilt nicht nur für Benziner oder Diesel, auch Elektroautos betroffen. Nimmt ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teil, drohen hohe Geldstrafen. Problematisch ist die Rechtslage für Autofahrer mit einer negativen Bonität. Sie müssen zwar von den Gesellschaften versichert werden, erhalten häufig jedoch keinen Teilkaskoschutz. Um mehr Leistung als nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung zu erhalten, sollten sich Betroffene nach einer Kfz Versicherung ohne Schufa umsehen. Tipp: Wer jährliche Zahlweise auswählt und sich selbst als alleinigen Fahrer einträgt, erhöht die Anzahl der Angebote. Damit wird es mögliche, eine Auswahl zwischen verschiedenen Versicherern zu treffen.
Für die meisten Versicherungsunternehmen spielt es für den Tarif der Haftpflichtversicherung keine Rolle, mit welchem Antrieb das Fahrzeug läuft. Sie unterscheiden nicht zwischen einem Diesel- oder einem Elektromotor. Bei manchen Gesellschaften erhalten die alternativen Fahrer jedoch einen speziellen Umweltrabatt.
Die Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung errechnet sich wie für alle Fahrzeuge nach der Leistung, dem Modell, den persönlichen Merkmalen des Fahrers und der Erstzulassung. Was Verbraucher darüber hinaus über eine Autoversicherung wissen sollten, erklärt der Beitrag „Diese 3 Dinge sollten Sie über Ihre Autoversicherung wissen“.
Für die meisten Versicherungsunternehmen spielt es für den Tarif der Haftpflichtversicherung keine Rolle, mit welchem Antrieb das Fahrzeug läuft. Sie unterscheiden nicht zwischen einem Diesel- oder einem Elektromotor. Bei manchen Gesellschaften erhalten die alternativen Fahrer jedoch einen speziellen Umweltrabatt.
Die Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung errechnet sich wie für alle Fahrzeuge nach der Leistung, dem Modell, den persönlichen Merkmalen des Fahrers und der Erstzulassung. Was Verbraucher darüber hinaus über eine Autoversicherung wissen sollten, erklärt der Beitrag „Diese 3 Dinge sollten Sie über Ihre Autoversicherung wissen“.
Kaskoversicherung für ein Elektrofahrzeug
Anders als bei der Haftpflicht ist es bei der Kaskoversicherung. Elektrofahrzeuge sind in der Kasko häufig teurer, da sie einen höheren Anschaffungspreis haben und ihre Bestandteile teilweise recht innovativ und damit kostenintensiv sind. Versicherungsnehmer müssen bei der Tarifwahl darauf achten, dass die integrierten Lithium-Ionen-Akkus abgesichert sind. Nicht selten kommt es vor, dass eine Assekuranz die Akkus aufgrund des hohen Preises aus ihrer Absicherung ausschließt.
Trotz der teureren Prämie für eine Vollkaskoversicherung ist Besitzern von Elektrofahrzeugen zu dieser grundsätzlich zu raten. Vor allem in den ersten Jahren zahlen viele alternative Autofahrer den Kredit für die Anschaffung des Autos ab. Sollte es zu einem selbst verschuldeten Unfall kommen, muss der Betroffene nicht nur sein beschädigtes Fahrzeug weiterhin abbezahlen, er muss sich parallel um ein neues Fortbewegungsmittel kümmern.
In der Vollkaskoabsicherung ist immer eine Teilkaskodeckung inkludiert. Diese bezahlt Schäden, die im Gegensatz zur Vollkasko nicht vom Fahrer selbst verschuldet sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Hagel- oder Sturmschäden. Für Halfter von Elektroautos ist die Absicherung gegen Marderschäden besonders wichtig. Ein durchgebissenes Kabel kann zu einem hohen Schaden am Fahrzeug und zu einer teuren Reparatur führen.
Trotz der teureren Prämie für eine Vollkaskoversicherung ist Besitzern von Elektrofahrzeugen zu dieser grundsätzlich zu raten. Vor allem in den ersten Jahren zahlen viele alternative Autofahrer den Kredit für die Anschaffung des Autos ab. Sollte es zu einem selbst verschuldeten Unfall kommen, muss der Betroffene nicht nur sein beschädigtes Fahrzeug weiterhin abbezahlen, er muss sich parallel um ein neues Fortbewegungsmittel kümmern.
In der Vollkaskoabsicherung ist immer eine Teilkaskodeckung inkludiert. Diese bezahlt Schäden, die im Gegensatz zur Vollkasko nicht vom Fahrer selbst verschuldet sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Hagel- oder Sturmschäden. Für Halfter von Elektroautos ist die Absicherung gegen Marderschäden besonders wichtig. Ein durchgebissenes Kabel kann zu einem hohen Schaden am Fahrzeug und zu einer teuren Reparatur führen.
Drei Tipps, um bei der Absicherung Geld zu sparen
Die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs ist im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Antriebsarten teurer. Diese Tipps helfen, zumindest bei der Versicherung ein wenig Geld zu sparen:
1.Die jährliche Fahrleistung überdenken
Beim Vertragsabschluss muss der Kunde angeben, wie viele Kilometer er voraussichtlich im ersten Jahr fahren wird. Dabei darf nicht mit zu wenig Leistung kalkuliert werden, da der Versicherer sonst teure Nachzahlungen fordert. Empfehlenswert ist daher, den täglichen Arbeitsweg und sonstige Bedarfsstrecken, wie den Weg zu den Eltern oder zum Sportverein einzukalkulieren. Auch die Urlaubsreise darf in der Kalkulation nicht fehlen. Versicherungsnehmer sollten nach einem halben Jahr den Kilometerstand vergleichen, nur so können sie Sicherheit erlangen, dass ihre Einschätzung korrekt ist.
2.Selbstbeteiligung erhöhen
Wer nicht auf eine Kaskoabsicherung verzichten möchte, kann bei Bedarf die Selbstbeteiligung erhöhen. Grundsätzlich bieten Gesellschaften einen Eigenbehalt von bis zu 1.000 Euro an. Für kleinere Karosserieschäden ist eine Schadensregulierung damit kaum lohnenswert, bei einem Totalschaden ist die Selbstbeteiligung allerdings vergleichsweise gering. Wichtige Informationen zum Selbstbehalt sind auf der Webseite des Bußgeldkatalogs zu finden.
3.Auf fremde Fahrer verzichten
Wer einen Vertrag abschließt, muss angeben, welche Personen mit dem Elektroauto fahren. Falls zum Beispiel andere Familienmitglieder oder Freunde das Elektrofahrzeug nutzen, spielt dieses Kriterium eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung. Sobald dritte Personen das Fahrzeug führen, kalkuliert die Gesellschaft einen Risikoaufschlag ein. Wer bei der Versicherung sparen möchte, sollte deshalb am besten der einzige Fahrzeugführer sein, der mit dem Elektrofahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
1.Die jährliche Fahrleistung überdenken
Beim Vertragsabschluss muss der Kunde angeben, wie viele Kilometer er voraussichtlich im ersten Jahr fahren wird. Dabei darf nicht mit zu wenig Leistung kalkuliert werden, da der Versicherer sonst teure Nachzahlungen fordert. Empfehlenswert ist daher, den täglichen Arbeitsweg und sonstige Bedarfsstrecken, wie den Weg zu den Eltern oder zum Sportverein einzukalkulieren. Auch die Urlaubsreise darf in der Kalkulation nicht fehlen. Versicherungsnehmer sollten nach einem halben Jahr den Kilometerstand vergleichen, nur so können sie Sicherheit erlangen, dass ihre Einschätzung korrekt ist.
2.Selbstbeteiligung erhöhen
Wer nicht auf eine Kaskoabsicherung verzichten möchte, kann bei Bedarf die Selbstbeteiligung erhöhen. Grundsätzlich bieten Gesellschaften einen Eigenbehalt von bis zu 1.000 Euro an. Für kleinere Karosserieschäden ist eine Schadensregulierung damit kaum lohnenswert, bei einem Totalschaden ist die Selbstbeteiligung allerdings vergleichsweise gering. Wichtige Informationen zum Selbstbehalt sind auf der Webseite des Bußgeldkatalogs zu finden.
3.Auf fremde Fahrer verzichten
Wer einen Vertrag abschließt, muss angeben, welche Personen mit dem Elektroauto fahren. Falls zum Beispiel andere Familienmitglieder oder Freunde das Elektrofahrzeug nutzen, spielt dieses Kriterium eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung. Sobald dritte Personen das Fahrzeug führen, kalkuliert die Gesellschaft einen Risikoaufschlag ein. Wer bei der Versicherung sparen möchte, sollte deshalb am besten der einzige Fahrzeugführer sein, der mit dem Elektrofahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.