Millionenschwere Strafzahlungen lassen sich vermeiden
Auch Monate nach dem E10-Debakel reißen die Diskussionen um den Biokraftstoff nicht ab. Da Autofahrer den Kraftstoff nicht tanken, drohen nun die Tankstellenbetreiber mit höheren Kraftstoffpreisen. Begründet werden diese mit drohenden Strafzahlungen, da die gesetzliche Biokraftstoffquote von 6,25 Prozent wohl nicht erreicht wird.
Nun hat sich der Biokraftstoffverband (Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.) zu der E10-Sache geäußert. Dieser weißt darauf hin, das Strafzahlungen nicht alleine von der E10 Absatzmenge abhängig sind. Demnach kann die Biokraftstoffquote auch durch den Verkauf von reinem Biodiesel (B100) erfüllt werden. Möglich ist dies durch den Quotenhandel. Hierbei erwirbt die Mineralölindustrie Rechte an bereits verkauftem B100 und lässt die bei der Biokraftstoffquote anrechnen.
Biodiesel (B100) für Nutzfahrzeuge
Besonders im LKW-Sektor kommt häufig Biodiesel zum Einsatz. Gerade Speditionen können mit einer eigenen Biodieseltankstelle viel Geld sparen. Zudem sind zahlreiche Nutzfahrzeuge vom Fahrzeughersteller bereits für B100 freigegeben.
Umweltvorteile von B100
Neben der Kostenersparnis bringt Biodiesel auch einige Umweltvorteile mit sich. So sinken die Ruß-Emissionen, im Vergleich zu herkömmlichen Dieselkraftstoffen, um bis zu 50 Prozent. Auch bei eventuell auftretenden Leckagen hat der Biokraftstoff Vorteile. Denn B100 wird lediglich in der Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. Herkömmlicher Diesel gehört hingegen der Klasse 2 (wassergefährdend) an.
Foto: © Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V