Vorläufiges Energiesteuergesetz: Steuer auf Biodiesel
Die Begründung der Bundesregierung lautet, dass Biodiesel in Reinform und als Beimischung deutlich „überfördert“ sei. Weiterhin wird der Einstieg in die Besteuerung von Biodiesel mit europarechtlichen Zwängen begründet. Pflanzenöl als Kraftstoff wird aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls besteuert. Die vorgesehene Beimischquote von Biokraftstoffen zu fossilen Sprit soll später gesondert geregelt werden. Der Gesetzesentwurd muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.
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Vorläufiges Energiesteuergesetz mit einwöchiger Verzögerung beschlossen
Quelle: PresseBox
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