Vorläufiges Energiesteuergesetz mit einwöchiger Verzögerung beschlossen
af. - Wie das Bundesministerium für Finanzen auf ihrer Webseite bekannt gibt, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes verabschiedet.
Dieser Gesetzesentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
Biokraftstoffe wie z.b. Biodiesel und Pflanzenöl sollen ab dem 01.08.2006 folgendermaßen besteuert werden:
- 0,10 €/Liter für Biodiesel in Reinform
- 0,15 €/Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente und
- 0,15 €/ Liter für Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff
Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben
weiterhin steuerfrei.
Für Autogas LPG & Erdgas CNG gibt das Bundesministerium folgendes bekannt:
Erdgas wird bis 2020 und Flüssiggas bis 2009 für den Einsatz in Motoren steuerlich begünstigt
Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die europäische Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Update: 15.06.2006
Das endgültige Energiesteuergesetz wurde verabschiedet und sieht unter anderem eine Gleichstellung der alternativen Kraftstoffe Autogas und Erdgas vor. So werden diese beiden Kraftstoffe wohl bis 2018 steuerlich begünstigt.
#Weblink
Energiesteuergesetz
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